Die Klägerin ist eine GmbH, die mit Gesellschaftsvertrag vom gegründet worden ist. Gegenstand des Unternehmens ist der Groß-und Einzelhandel. Nach § 13 der Satzung der Klägerin vom 11.12.1978 muss die Gesellschafterversammlung zustimmen, wenn Gesellschafterdarlehen über 10.000 DM zurückgezahlt werden.
Vor Jahren noch beim besten Willen nicht vorstellbar, wird der in letzter Zeit häufig zum Thema gewordene Informationsaustausch steuerlich relevanter Vorgänge zwischen Deutschland und der Schweiz kommen. Das ist, da sind sich Eingeweihte... [Details]