RATGEBER-ARTIKEL
Teilungsanordnung
Mit einer Teilungsanordnung kann der Erblasser in einer Verfügung von Todes wegen bestimmen, wie der Nachlass unter den Miterben auseinandersetzt werden soll.
Beispiel: Der Erblasser setzt seine beiden Kinder zu gleichen Teilen als Erben ein. Er bestimmt, dass Kind 1 das Haus in Frankfurt und Kind ...
[mehr]
ENTSCHEIDUNG
Berechnungsgrundlage für die Pflichtteilsergänzung bei Lebensversicherungen mit widerruflichem Bezugsrecht
Wendet der Erblasser die Todesfallleistung aus einem Lebensversicherungsvertrag einem Dritten über ein widerrufliches Bezugsrecht schenkweise zu, so berechnet sich ein Pflichtteilsergänzungsanspruch gemäß § 2325 Abs. 1 BGB weder nach der Versicherungsleistung noch nach der Summe ...
[mehr]